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   BGH, 16.05.2006 - X ARZ 41/06   

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https://dejure.org/2006,3775
BGH, 16.05.2006 - X ARZ 41/06 (https://dejure.org/2006,3775)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2006 - X ARZ 41/06 (https://dejure.org/2006,3775)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - X ARZ 41/06 (https://dejure.org/2006,3775)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung über den Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichts für einfache Streitgenossen; Ausschluss der Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichtsstands auf Grund der Berührung ...

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts bei Streitgenossen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bestimmung des Gerichtsstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1289
  • MDR 2007, 45
  • FamRZ 2006, 1114 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den

    Auszug aus BGH, 16.05.2006 - X ARZ 41/06
    Die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO liegen vor, denn die Beklagten sind (einfache) Streitgenossen nach § 60 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 23.5.1990 - I ARZ 186/90, NJW-RR 1991, 381 = BGHR ZPO § 36 Nr. 3 Streitgenossen 3), wie das vorlegende Gericht zutreffend ausgeführt hat; dies wird auch vom Oberlandesgericht Stuttgart nicht in Abrede gestellt.
  • BGH, 07.10.1977 - I ARZ 513/77

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach Durchführung einer

    Auszug aus BGH, 16.05.2006 - X ARZ 41/06
    Der Antrag ist auch nach bereits erhobener Klage noch statthaft (BGH, Beschl. v. 7.10.1977 - I ARZ 513/77, NJW 1978, 321).
  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als

    Der Bundesgerichtshof hat die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes im Interesse der Prozessökonomie deshalb für zulässig erachtet, wenn der Antragsteller bereits mehrere Beklagte vor einem Gericht verklagt hat und einzelne davon die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1979 - IV ARZ 42/79, NJW 1980, 188, 189; Beschluss vom 27. Oktober 1983 - I ARZ 334/83, BGHZ 88, 331, 332 f.; Beschluss vom 16. Mai 2006 - X ARZ 41/06, NJW-RR 2006, 1289 Rn. 3).
  • OLG Naumburg, 29.11.2012 - 1 AR 18/12

    Zuständigkeitsbestimmung: Prüfungsumfang im Bestimmungsverfahren; Bedeutung einer

    Insbesondere erfüllt auch die einfache Streitgenossenschaft gemäß §§ 59, 60 ZPO den Tatbestand (vgl.BGH, MDR 2007, 45; NJW 1992, 981; NJW 1998, 668).
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